Gast
kann man wenn man gekündigt hat eine zwite Kündigung zu einem frühreren Zeitpunkt hinterhersenden?
meine Tochter arbeitet nach bestandener Aubildung in ihrem Beruf befristet, ohne schriftlichen Vertrag.Gekündigt hat sie zum 30.06. Nun hat sie eine neue Ausbildungstelle in einer anderen Branche gefunden und soll dort baldmöglichst beginnen, sie soll schon einmal eingearbeitet werden.Kann sie eine zweite Kündigung zum Monatsende Mai schreiben? Wenn die Bitte um Aufhebung nach Unterredung mit dem Chef nicht klappt?
Antworten (6)
Es gibt nun mal bestimmte gesetzliche Kündigungsfristen, un die sind einzuhalten. Für den Arbeitnehmer beträgt diese Frist 4 Wochen zum Monatsende. Und diese Frist kann Deine Tochter für eine kündigung zum Monatsende MAI 2015 nicht mehr einhalten, denn bis Ende Mai sind es nur noch dreieinhalb Wochen.
Ich bin zwar nicht Ing, aber ich ngehe davon aus, Ing kennt sich aus oder hat bei Wiki gelesen:
Abs. 1 BGB bestimmt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats.
Da kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Somit kann die Kündigung auf den 15.6. vorgezogen werden.
.
Was mich nur wundert, ist ein "befristetet" Arbeitsverhältnis ohne Vertrag.
Ich dachte immer eine Befristung wäre spätestens der Anlass für die Schriftform.
Abs. 1 BGB bestimmt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats.
Da kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Somit kann die Kündigung auf den 15.6. vorgezogen werden.
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Was mich nur wundert, ist ein "befristetet" Arbeitsverhältnis ohne Vertrag.
Ich dachte immer eine Befristung wäre spätestens der Anlass für die Schriftform.
Hentsche Arbeitsrecht (und andere Seiten)
Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht also - wie bei den allermeisten anderen Verträgen auch - eine formlose Einigung der Parteien.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht also - wie bei den allermeisten anderen Verträgen auch - eine formlose Einigung der Parteien.
Ein Trick der nur ohne Schriftform geht:
Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht unverzüglich widerspricht!
Also nach Ablauf des Ausbildungsvertrages oder des zeitlich befristeten Vertrages
am nächsten Tag zur Arbeit kommen wie immer. Wenn der Chef nichts merkt, bzw. es zwar bemerkt und nicht reagiert, hat man einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt das zulässig befristete Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es über den vorgesehenen Beendigungstermin hinaus stillschweigend fortgesetzt wird und der Arbeitgeber dem nicht unverzüglich widerspricht!
Also nach Ablauf des Ausbildungsvertrages oder des zeitlich befristeten Vertrages
am nächsten Tag zur Arbeit kommen wie immer. Wenn der Chef nichts merkt, bzw. es zwar bemerkt und nicht reagiert, hat man einen unbefristeten Arbeitsvertrag.