Mein leibliche Vater wird eine junge Frau heiraten,
Ich habe von ihm eine Testament bekommen ,dass ich als Alleinerbin von seinem Vermögen im Falle senes Ablebens erben darf. Aber er möchte jetzt mit einer anderen Frau wieder heiraten, Weil sie eine gemeinsame Tochter haben. Die Frage, ob ich noch allein von seinem Vermögen erben würde, ob meine Erbrecht negativ auswirken kann,oder? Vielen Dank für Ihre Antwort, freue ich mich darauf ❤️
Antworten (2)
Das solltest Du Deinen Vater fragen. Abgesehen davon bist Du keine Alleinerbin, wenn es eine Halbschwester gibt.
Alleinerbin bist Du sowieso nicht mehr.
Ohne Testament erbt Deine Halbschwester die Hälfte, Du die andere Hälfte. Mit Testament (falls es kein Neues gibt) wird ihr Erbe reduziert auf den Pflichtteil und Du bekommst Dreiviertel.
Nach der Hochzeit bekommt ohne Testament seine Frau die Hälfte, Deine Halbschwester und Du je ein Viertel.
Mit Testament (Einschränkung siehe oben) bleiben Dir Fünfachtel.
Ohne Testament erbt Deine Halbschwester die Hälfte, Du die andere Hälfte. Mit Testament (falls es kein Neues gibt) wird ihr Erbe reduziert auf den Pflichtteil und Du bekommst Dreiviertel.
Nach der Hochzeit bekommt ohne Testament seine Frau die Hälfte, Deine Halbschwester und Du je ein Viertel.
Mit Testament (Einschränkung siehe oben) bleiben Dir Fünfachtel.