Gast
Meiner Tochter wurde zum 05.07.2014 der Ausbildungsvertrag gekündigt. Ihr Chef selbst überwies jedoch das volle Gehalt mitte Juni. Habe nun einen Paragraphen gefunden BGB 812 und BGB 814. Wenn ich das richtig verstehe nach BGB 814 braucht sie nichts zurück zu zahlen. Wer kann mir weiterhelfen?
Antworten (5)
Zu oft Krank, Schule geschwänzt, öfters zu spät, nicht der richtige Job, da was anderes drunter vorgestellt. da gibts einiges.
Die Ausbildung ist dahin, vllt wurde noch anteilig Urlaubsgeld für nicht genommene Tage ausbezahlt????
Mitte Juni ... ist richtig? Das hat dann wohl nichts mit dem Juli zu tun. Das wird dann wohl die Ausbildungsvergütung für Juni sein. Also nichts zurückzuzahlen.
So ist das mit solchen Fragen. Eine Menge Text, aber nichts darin, worauf man konkret antworten könnte. So bleiben nur Mutmaßungen.
Kündigung zum 05.07.? Was ist denn das für ein komischer Termin? Kündigungen erfolgen doch in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Ausbildungen beginnen doch in der Regel während oder nach den Schulsommerferien. Ergo müsste deine Tochter über 6 Monate beschäftigt gewesen sein. Da Azubis einen ganz besonderen Kündigungsschutz nach 6 Monaten haben muss entweder der Ausbildungsleiter ein ganz großes A..(zensiert) sein, oder deine Tochter richtig Mist gebaut haben. Wie z.B. was klauen.