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Gast

Steuerpauschale

Ich beziehe dauerhaft einer voll ER und arbeite ich als Geringverdiener. Dazu habe ich einen Schwerbehinderung 50% .Meine Arbeitsgeber übernimmt die 2% steuerpauschale nicht. Das heißt jeden Monat bezahle ich ,, Steuer " für ihn. Mit meine volle EM + Minijob komme ich nicht auf die Grundsicherung Summe..wie ist das wenn ich von Steuer befreit bin und trotzdem jeden Monat kommen die 2% Steuer Pauschale ab?
Frage beantworten Frage Nummer 3000295335 Frage melden
Antworten (12)
ingSND
Dein Arbeitgeber kann sich nicht aussuchen, ob er die Steuerpauschale übernimmt oder nicht. Er ist dazu verpflichtet, dass ist sein Anteil.
Da interessiert es auch nicht, dass Du steuerbefreit bist. Es ist nicht Deine Steuer.

Du kannst Das ohne weiteres einklagen und bekommst sicher recht. Aber dann ist der Job weg.
Sei's drum: Dein AG ist ein asoziales A++++loch, der sich vor seinen Verpflichtungen drückt. Such Dir was Neues und sobald Du das hast, verklagst Du ihn auf Nachzahlung.
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Vandit
Wie wäre es mit einer Steuererklärung? Wieso solltest Du von der Steuer befreit sein? Durch welche Faktoren?
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ingSND
@@vandit: lesen! Verstehen! Minijob - der AG zahlt die Steuer. Da nutzt auch keine Steuererklärung. Fremde Steuern bekommt man nicht zurück
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rayer
@ing
So schwer mir der Widerspruch auch fällt, lies mal das Steuerrecht in Sache Minijob.
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Vandit
@Ing, Lesen! Verstehen!
Wieso Steuerbefreiung. Danach fragte ich. Und dies nicht im Zusammenhang mit dem Minijob.
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rayer
Lesen und verstehen gilt für alle. In der Frage steht, man ist steuerbefreit. So etwas gibt es tatsächlich auch in Deutschland, hat aber einige Voraussetzungen. Dafür gibt es Formulare, die der Steuerbefreite dem Arbeitgeber vorlegen muss. Wenn nicht, zieht der Arbeitgeber die Steuer ab und überweist dem Finanzamt. Was ing kennt, ist die pauschale Steuer, die die meisten Arbeitgeber übernehmen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, es gibt aber kein Recht darauf, außer man ist steuerbefreit.
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ingSND
@vandit: Du fragtest, warum er keine Steuererklärung macht. Weil eine Steuererklärung nichts nutzt, wenn man nicht der Steuerpflichtige ist. Und natürlich ist er "steuerbefreit", wenn er Grundsicherung erhält. Nicht formal, aber faktisch, und da würde ich seine Formulierung nicht auf die Goldwaage legen.
@rayer: tatsächlich habe ich für meinen Verein schon Minijobber abgerechnet und mich dabei mit der Knappschaft intensiv unterhalten, weil ich da vorher auch keine Ahnung hatte. Ich kenne von daher keine Konstellation, bei der nicht der AG die Pauschalsteuer schuldet und ich finde auch keine (ich habe nochmal nachgesehen). Aber ich bin natürlich weder Steuerberater noch Experte, ich kann also nicht alles kennen. Und ich lerne gern dazu. Also sag mir bitte, wann es Deiner Meinung nach anders ist.
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rayer
Die Pauschsteuer deckt Lohnsteuern und Kirchensteuern ab. Die zahlt dein Arbeitgeber zusammen mit den Beiträgen zur Rentenversicherung, Krankenkasse und so weiter an die Minijob-Zentrale. Du verdienst trotz der Steuern keinen Cent weniger – sofern dein Arbeitgeber dir die Steuer nicht von deinem Lohn oder Gehalt abzieht. Denn das darf er.
(Copy&paste)
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rayer
Deine Formulierung ist leider falsch. Nicht der Arbeitgeber ist der Steuerschuldige, sondern der, der Zahlungen erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Steueranteil abzuführen, mehr nicht.
In der Regel bringt der Arbeitgeber die 2% nicht zum Abzug, das ist allerdings nur guter Wille.
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ingSND
@rayer: ich hab's gefunden, Du hast recht.
"Abwälzung" wird zwar fast nie praktiziert, ist aber grundsätzlich möglich. Eventuell weil die Minijob-Zentrale alle Erklärungen so aufbaut, als ob es keine andere Möglichkeit gibt (incl. persönliches Telefonat).
Fragesteller kann es also nicht einklagen, könnte es ggf über eine Steuererklärung zurückholen, auch @vandit hat hier so weit recht.
Bei der Bewertung des AG bleibe ich trotzdem.
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rayer
Mir wäre es in diesem Fall lieber gewesen, nicht recht zu haben.
Aber das Wohl des Fragestellers geht über meine Aversion gegenüber dem Poltergeist.
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rayer
Zu Deinem Telefonat wäre noch zu sagen, das sind auch nur Menschen und der deutsche Steuerdschungel lässt leider jede Menge Spielraum. Es kann sein, das FA München erkennt etwas an, das in Nürnberg lehnt den gleichen Fall ab. Nicht umsonst landen jedes Jahr unendlich viele Prozesse vorm Finanzgericht.
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