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Gast

Urlaubsanspruch

Ich war ab 29.1. arbeitsunfähig, und habe zum 30.6. die Kündigung bekommen. Habe ich Anspruch auf den Urlaub für das halbe Jahr? Muss ihn mein AG mir dann auszahlen da ich immer noch Au bin? Und ich hatte 10 Tage Resturlaub die ich genehmigt mit ins Jahr 2021 nehmen konnte. Verfallen diese Tage, es gab keine Möglichkeit sie noch zu nehmen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000264771 Frage melden
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ingSND
Ein Mitarbeiter, der in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, hat je vollem Monat Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Auch kranke Mitarbeiter sind Mitarbeiter.
Urlaub soll in der Regel genommen werden, eine Auszahlung kommt nur in Betracht, wenn das -z.B. durch Krankheit- nicht geht. Bei einer Kündigung während der AU ist das ziemlich eindeutig der Fall.
Nicht genommenen Urlaubstage verfallen in der Regel am 31.03. des Folgejahres, es sei denn, sie können, z.B. wegen Krankheit- nicht genommen werden.
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