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Gast

Videoüberwachung im Mietshaus

Wir haben ein Mietshaus mit 6 Parteien. 5 Parteien haben uns angesprochen und eine Videoüberwachung gewünscht. Eine Partei ist dagegen und somit gibt es keine Videoüberwachung.

Diese eine Partei will früher oder später ins Seniorenheim gehen.

Können wir bei Neuvermietung eine Zustimmung zur Videoüberwachung gleich mit in den Mietvertrag aufnehmen? Alle Erfordernisse wie Ort und Anzahl würden wir natürlich benennen.

Dann wären die restlichen Mieter glücklich und auf lange Sicht unser Eigentum geschont.
Frage beantworten Frage Nummer 3000296561 Frage melden
Antworten (5)
rayer
Das eine Videoüberwachung nicht einfach umzusetzen ist, hast Du ja schon mitbekommen. Der Gockel findet auch Hürden bei Neuvermietung. Ich denke, damit sollte sich jemand befassen, der etwas davon versteht. Vermieterschutzbund wäre mal eine Anlaufstelle. Kostet ein paar Euro Jahresgebühr, lohnt sich allerdings meist, da Fehler in der Vermietung vermieden werden.
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Vandit
Die Frage war, ob bei Neuvermietung eine Zustimmung mit in den Mietvertrag aufgenommen werden kann.
Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Unter Einhaltung aller für eine Zustimmung erforderlichen Regeln.
Aus dem Internet:
Zu beachten ist diese Regelung vor allem beim Einzug einer neuen Mietpartei. Auch diese muss – vor ihrem Einzug – über die bestehende Videoüberwachung im Mietshaus informiert werden und dieser zustimmen.

Mag ein Mietbewerber diese Zustimmung nicht erteilen, bleibt er eben ein erfolgloser Bewerber.
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Skorti
Ich halte es zwar für fragwürdig, einen Mietvertrag zu verweigern, wenn es keine Zustimmung zur Videoüberwachung gibt, aber es ist sicher legal.
Es nutzt Gast nur nichts.
"... ein Mieter hat das Recht, seine Einverständniserklärung zur Videoüberwachung jederzeit zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn der Mieter ursprünglich zugestimmt hat, aber seine Meinung später ändert."
Auch alle alten Mieter können jederzeit die Videoüberwachung wieder kippen.
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Vandit
Es ist keineswegs fragwürdig, in so einem Fall den Vertragsabschluss zu "verweigern", denn in D herrscht immer noch Vertragsfreiheit und ein Vermieter kann sich aussuchen, an wen er vermietet.

Wenn allerdings eine Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann, würde ich nie im Leben in eine Videoüberwachung investieren. Aber es gibt ja auch Situationen, wo der Vermieter unabhängig von Zustimmungen eine solche Überwachung installieren kann.
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Lilly Putana
Korrektur: "mehrjährigen".
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