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VHoffe226V

Was ist an Bankkonten in der Schweiz so besonders? Die sind doch jetzt auch verpflichtet, Daten an Behörden offen zu legen oder nicht?

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Antworten (8)
itsalltitts
Die frage ist an welche behörden.
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NePe_2000
Schweizer Bankkonten sind für zwei Kundengruppen interessant geworden
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Bastian Otto
Die Schweiz hat noch keine Kapitalertragsteuer. Daher ist es für Menschen, die über viel Geld verfügen, immer noch sehr attraktiv, sein Geld in der Schweiz anzulegen. Außerdem ist es so, dass nur auf Antrag die Auskunftspflicht für die Banken in der Schweiz besteht. Man kann noch heute sein Einkommen mit solch einem Konto verschleiern.
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Markie
Generell sind die Schweizer Banken nicht dazu verpflichtet, das Bankgeheimnis zu umgehen und die Daten den Finanzämtern offen zu legen. Schweizer Bankkonten haben den Vorteil, dass sie sehr anonym sind und meist wesentlich besser verzinst werden, als dies in Deutschland der Fall ist. Um legal zu bleiben, müssen Sie jedoch als Steuerpflichtiger die Zinsen in der Steuererklärung angeben.
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Deho
Mal abgesehen davon, dass das ein Werbebeitrag ist, der hier die Wenigsten interessieren dürfte, könnte man darauf hinweisen, dass die Einlagensicherung maximal 30000 CHF beträgt, für Euro-Konten gar nichts.
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Peter_H.
Ein Schweizer Bankkonto ist nach wie vor die sicherste Möglichkeit sein Vermögen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen!
Niemand, und ich meine wirklich niemand außer dem Kontoinhaber selbst (oder eines Bevollmächtigten) hat Zugriff auf das Konto. Keine Behörde, kein Finanzamt, Anwälte geldgieriger Ex-Ehepartner oder sonstige Dritte können auf das Konto zugreifen oder pfänden.
Das noch immer bestehende Schweizer Bankkundengeheimnis (wie es richtig heißt), das übrigens auch im Schweizer Grundgesetz verankert ist, verbietet es jeden Bankangestellten Auskunft über den Kontoinhaber zu geben. Sollte ein Bankangestellter sich nicht an dieses Gesetz halten und Auskunft geben, muss dieser mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Das Schweizer Bankgeheimnis kann nur von einem Schweizer Richter aufgehoben werden, wenn sich dieser zuvor davon überzeugt hat, dass es sich um eine schwere Straftat (z.B. Waffen-, Drogen- oder Menschenhandel oder Geldwäsche) handelt.
Schwarzgeld wird seit 2017 auf Grund des Geldwäschegesetzes von keiner Schweizer Bank mehr angenommen.
Ebenfalls findet seit 2017 der Automatische Datenaustausch mit den Finanzbehörden statt. Diese Daten werden aber nur auf Servern der Finanzämter gespeichert und erst bei einem Steuerstrafverfahren verwendet.
Bekommen habe ich mein Schweizer Bankkonto nach langer Suche bei der GHS-Finance in München. Sehr guter und freundlicher Service auf Augenhöhe mit einer kompetenten Beratung. Diese Firma kann ich mit besten Gewissen weiterempfehlen.
Soviel ich weiß, ist das die einzige Firma in ganz Deutschland, die Schweizer Bankkonten auch ohne Mindesteinlage anbietet. Die meisten Schweizer Banken verlangen eine Mindesteinlage von 500.000 bis 1 Million CHF/EUR und/oder einen Wohnsitz in der Schweiz.
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John2253
Kommentar von Deho 29.01.23
"Einlagensicherung maximal 30000 CHF, für Euro-Konten gar nichts"
Was ist das denn für ein vollkommener Schwachsinn?? (Das mag vielleicht vor 40 Jahren so gewesen sein!)
Die Einlagensicherung in der Schweiz ist mit max. 100.000 CHF pro Person und Konto bei allen Banken gleich vorgegeben, egal in welcher Währung.
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ingSND
genaugenommen bis vor 15 Jahren und theoretisch ist es tatsächlich KEINE echte Einlagensicherung sondern nur Vorrang bei der Auszahlung der Aktiva beim Insolvenzverfahren. Aber nach allen Kommentaren läuft das faktisch darauf hinaus, dass jeder Einleger 100.000 CHF zurückbekommen würde.
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