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Gast

Wegerecht Behördenwillkür

Bei der Eingemeindung eines Ortes im Osten wurde ein seit 1937 grundbuchmässig bestehendes Wegerecht nicht übertragen. Dies hat sich jetzt erst und nach Jahren als Behinderung herausgestellt. Unserer Meinung nach musd das Wegerecht wieder eingtrganen werden. Es kann ja nur auf Antrag des Wegerecht Inhabers gelöscht werden.
Ist unsere Ansicht richtig?
BERT SCHAUPP
HAMBURG
b.schaupp@os-projekt.de
Frage beantworten Frage Nummer 3000281125 Frage melden
Antworten (1)
ingSND
Konkrete Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.
Guck ganz allgemein nach Verjährungsfristen und bedenke, dass Unrecht zu Recht wird, wenn man nicht fristgerecht widerspricht.
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