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Übersicht über alle Fragen
Aktennotiz -Kenntnisnahme
Muss dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden wenn eine Aktennotiz geführt wird und kann der Mitarbeiter dazu schriftlich Stellung nehmen
Kündigung - 10 Monate nach dem Erhalten des Kündigungsbescheids
Hallo Ich habe Fragen zur Kündigung. Ich arbeitet seit 01.04.2018, wurde von der Firma gekündigt bis zum 31.08.2023. Ich habe die Kündigung am 20.10.2002 erhalten. Die Firma hat weniger als 10 Mitarbeiter, ich arbeite aber mit Vollzeit für eine größere Partner-Firma. Der Geschäftsführer hat mir mitgeteilt, dass die Partnerfirma mich nicht mehr braucht und das nicht an mir liegt. Ich arbeite als Webprogrammierer für das alte Portal der Partnerfirma. Das neue Portal wird vermutlich bis 08.2003 fertig gemacht, und das alte Portal wird nicht nicht mehr benutzt. Meine Fragen sind: - Ist die Kündigung rechtmäßig? - Wieso ist die Zeit so lang bis zum Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ca. 10)? - Und was soll ich jetzt machen? Ich möchte wirklich bis zum 31.08.2023 friedlich weiter arbeiten, aber ich fühle mich irgendwie nicht sicher. Bis dahin bin ich 65 Jahre alt. Ich gehe in die Rente ein Jahr danach. Ich danke Ihnen.
Verlag oder nicht?
Habe ein JugendBuch verfasst und bereits zu 2 Verlagen geschickt, die Interesse bekundet haben. Allerdings mit Haken, denn ich soll so mit 3000 bis 4000 Euro Eigenanteil rechnen. Was empfehlt ihr mir?
Warum geht mir der Song von Bob Dylan "like a rolling Stone " nicht aus dem Kopf, Herr Sternekoch ?
dürften weniger appetitlich sein.
Ist Paypal unabhängig von Recht und Ordnung?
Sie müssen nach spätestens 2 Wochen in Verzug setzen verdammt nochmal und nicht erst nach 5 Monaten mit unseriösen Forderungen um die Ecke kommen die durch internet Unterbrechungen von Ihnen einfach doppel abgebucht wurden. Nun habe ich einmal wäre und doppelte Zahlung und Ihre Kosten noch obendrauf alles nur weil sie abzocken wollen von Paypal und doppelte Buchungen durch tool Fehler nicht erkennen und erst 5 Monate mahnen
Kirchensteuer bei Ehepaar Arbeitnehmer und Rentnerin
Hallo zusammen, da ich online nichts finden konnte, wende ich mich mit meiner Frage an sie/euch. Ich bin vollberufstätiger Arbeitnehmer, meiner Frau bezieht seit Oktober diesen Jahres eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von ca. 900 €. Bei dieser Bruttorente fällt wohl keine Einkommenssteuer und somit auch keine Kirchensteuer an. Wie gestaltet es sich nun wenn ich mich entschließen würde aus der Kirche aus- zutreten ? Würde die Kirch dann von meiner Frau das "besondere Kirchgeld" erheben oder wird das getrennt betrachtet ? Danke für Tipps und eventuelle Lektüre. Gruß
Renten nachzahlung
Ich habe die Erwerbsminderungsrente rückwirkend für 1 Jahr bewilligt bekommen und habe aber in der Zwischenzeit harz4 bezogen jetzt hat das jobcenter die nachzahlung einbehalten ist das rechtens?