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thaophan

Kündigung - 10 Monate nach dem Erhalten des Kündigungsbescheids

Hallo
Ich habe Fragen zur Kündigung.
Ich arbeitet seit 01.04.2018, wurde von der Firma gekündigt bis zum 31.08.2023.
Ich habe die Kündigung am 20.10.2002 erhalten.
Die Firma hat weniger als 10 Mitarbeiter, ich arbeite aber mit Vollzeit für eine größere Partner-Firma.

Der Geschäftsführer hat mir mitgeteilt, dass die Partnerfirma mich nicht mehr braucht und das nicht an mir liegt.
Ich arbeite als Webprogrammierer für das alte Portal der Partnerfirma. Das neue Portal wird vermutlich bis 08.2003 fertig gemacht, und das alte Portal wird nicht nicht mehr benutzt.

Meine Fragen sind:
- Ist die Kündigung rechtmäßig?
- Wieso ist die Zeit so lang bis zum Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ca. 10)?
- Und was soll ich jetzt machen?

Ich möchte wirklich bis zum 31.08.2023 friedlich weiter arbeiten, aber ich fühle mich irgendwie nicht sicher. Bis dahin bin ich 65 Jahre alt. Ich gehe in die Rente ein Jahr danach.
Ich danke Ihnen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000276951 Frage melden
Antworten (13)
Skorti
Es gibt Mindestkündigungsfristen an die sich der Arbeitgeber halten muss. Die hängen zum Teil auch von der Betriebszugehörigkeit ab Der Arbeitgeber darf selbstverständlich früher kündigen und die Frist überschreiten. Das sollte man als Entgegenkommen sehen. Man wird frühzeitig informiert, hat mehr Zeit mit der Rentenversicherung zu reden oder sich etwas anderes zu suchen.
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Deho
Wenn Sie im August 2023 65 Jahre alt sind und dann noch ein Jahr bis zur Rente haben, melden Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur. Ihnen stehen 1,5 Jahre ALG 1 zu, damit kommen Sie über die Runden.
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dschinn
Da meine Antwort in den Wirren des Admini schwebt, hier nochmal ein Versuch.

@deho
Die Zeit (bleiben wir mal bei dem einen Jahr) bis zur Rente wird aber nicht mit berücksichtigt als Beitragszahlerzeit bei Arbeitslosigkeit.
Erst wenn Gast zusätzlich einen versicherungspflichtigen Minijob (15 Stunden-Regel) annehmen würde, wird die Zeit bis zum Rentenbeginn auch berücksichtigt.

@kloppt
Die vom Amt muss man nur "informieren", wenn man auch Leistung von denen will.
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Deho
Der Gast kann sich ab sofort als arbeitssuchend bei der Agentur melden, aber er sollte sich keine Illusionen machen. Wer stellt schon jemanden für ein oder zwei Jahre ein? Und der Ausfall der Rentenbeiträge während der Arbeitslosigkeit dürfte verkraftbar sein, vor allem, wenn man keine Alternative hat. Theoretisch könnte er natürlich selbst den Rentenbeitrag zahlen, aber der finanzielle Aufwand steht in keinem Nutzen zum Ergebnis.
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ingSND
Zur Frage: Dein Arbeitgeber (also derjenige, der Dir Dein Gehalt überweist) hat nicht mehr als zehn Mitarbeiter. Damit entfällt im Wesentlichen der Kündigungsschutz. Es gibt einen objektiven Kündigungsgrund, ja, die Kündigung ist rechtmäßig.
Dass die Frist so lang ist, ist eigentlich nett von Deinem AG - er hat die Kündigung für den Vertrag ja auch schon und informiert Dich direkt. Ggf. wollen AG und Endkunde auch früher beenden und nehmen es sehr gerne in Kauf, dass Du Dir schneller was anderes suchst.
Wenn Du nichts anderes mehr machen möchtest, dann zieh das durch und melde Dich rechtzeitig arbeitssuchend (s.o)
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dschinn
ING da hat sich seit der Rente mit 63 etwas geändert!

Die letzten zwei Jahre zählen nicht mehr mit, das wurde beschlossen, damit eben nicht einfach jeder die letzten zwei Jahre arbeitslos machen kann vor der Rente.
Deshalb wie geschrieben der Minijob mit nicht mehr als 15 Stunden, um die Zeit DOCH mit abzugreifen.

Ich bin sicher, du findest die entsprechenden Fundstellen im Netz selber....
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dschinn
Ing
Danke für die Richtigstellung.

Wenn wir uns nun noch drauf einigen könnten, dass der von mir ins Spiel gebrachte Minijob dann eben doch dafür sorgt, das die zwei Jahre auf die Wartezeit mit angerechnet werden, dann könnten wir diese Akte schließen.
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ingSND
Zunächst einmal sorry für den Ton. Der heutige Tag ist kein guter für mich, aber eigentlich sollte niemand drittes das ausbaden.
Inhaltlich bin ich der Meinung, recht zu haben.
Und es mag sein, dass der Minijob hilft, die Zeit für die Wartezeit anrechenbar zu machen. Dazu habe ich nichts gefunden, weder dafür noch dagegen.
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mantrid
Die Kündigung dürfte rechtmäßig sein, da bei dieser Firmengröße das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Wenn der Auftrag wegfällt, dann ist das eine Kündigung aus betrieblichen Gründen. Wenn ich richtig gerechnet habe, dann bist du Jahrgang 1958, womit die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren liegt. Dann könntest du noch ein Jahr ALG I beziehen (ist meist höher als die Rente) und dann - wie geplant - mit 66 Jahren in Rente gehen. Du kannst nicht gezwungen werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen! So würdest du "nur" die Rentenpunkte verlieren, die du im letzten Jahr eingezahlt hättest.
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dschinn
Folgenden Satz eingeben:

Die vom Bundestag beschlossene Stichtagsregelung für das Anrechnen von Arbeitslosenzeiten bei der Rente mit 63 Jahren

Der Artikel den ich suchte ist von der FR dann im oberen Bereich.
Und andere links auch.
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PezzeyRaus
deho hat oben gesagt, du könntest dich sofort als arbeitssuchend bei der Agentur melden, ich meine, du musst das sogar!
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Deho
„Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden." (comcave)

"Das SGB III sieht vor, dass du dich spätestens drei Monate, bevor dein Arbeitsverhältnis endet, als arbeitssuchend meldest. (Advocard)
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PezzeyRaus
Ja, das meinte ich: Nicht erst am 1.9. zum AA gehen, wenn man zum 31.8. gekündigt wurde, um es überspitzt auszudrücken.
Ich muss allerdings sagen, dass ich wenig Erfahrung mit dem AA habe. Ich habe mir nur einmal eine teure Fortbildungsmaßnahme von denen bezahlen lassen, und seitdem bin ich der große Zampano in Sachen Mediendesign und Creative Suite...
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