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Gast

Wie komme ich an meinen Erbpflichtteil, wenn das Geld im Bankschliessfach liegt?

Meine Mutter ist gestorben und hinterlässt bestimmt einiges an Geld. Ihr Ehemann ist aber nicht unser Vater und wir sind mit ihm zerstritten. Meine Schwester weiss, dass er das Geld aus dem Verkauf des gemeinsamen Hauses in einem Bankschließfach deponiert hat. Er hat ein Konto, auf das er immer eine bestimmte Summe einzahlt, z.B. für das gemeinsame Pflegeheim.

Beide haben Pflegestufe und eine gute Rente. Also müsste von dem Geld noch einiges da sein.

Was passiert, wenn sich mein Stiefvater weigert, sein Vermögen darzulegen. Kommt er dann in Beugehaft?
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Antworten (8)
rayer
Wenn die Experten es besser wissen ok. Für mich frisst Gier erst einmal Hirn.
Ob noch etwas übrig bleibt, sagt Dir dann das Amt, wenn alle Rechnungen des Pflegeheims bezahlt sind.
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Vandit
Ja sicher, dann kommt er sofort bei Wasser und Brot in Beugehaft. Oft wird auch Folter angewandt. 🤣
An das Geld aus dem Schließfach wirst Du kaum rankommen. Du kannst höchstens versuchen, den Erlös aus dem Verkauf zu eruieren und nach dem Verbleib des Geldes fragen.
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ingSND
Dein Stiefvater muss Dir gegenüber gar nichts! Sein Schließfach geht Dich einen feuchten Kehricht an. Ich formuliere das jetzt mal bewusst drastisch, damit Dir klar wird: bei dem Mann hast Du NULL Rechte.
Aber, und das wurde schon sinngemäß gesagt: er muss den Anteil Eurer Mutter, den er nicht selber erbt, nachvollziehbar abrechnen und Euch dann auszahlen.
Wenn sie er das gut macht, bleibt für Euch nicht viel übrig (es sei denn, es war vorher richtig viel da)
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mantrid
Die Erben sind gesetzlich verpflichtet alles zur Erbmasse gehörendes Vermögen anzugeben. Die Mitwirkung kann auch eingeklagt werden. Für eine Beugehaft müsste man haftfähig sein. Da habe ich bei einem gegebenen Pflegegrad so meine Zweifel. Sonst kommen die Leute auf den Gedanken in Haft zu gehen, damit der Staat die Pflegekosten übernimmt. Dann muss man seine Rente nicht fürs Heim ausgeben und hat sogar einen hauseigenen Wachdienst für lau. Für Pflegefälle sind die Gefängnisse in Deutschland nicht ausgelegt.
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22Marco04denny2204
Also einige Leute können scheinbar nicht respektvoll antworten.
Dein Stiefvater muß das gesamte Vermögen was er wahrscheinlich testamentarisch geerbt hat auflisten und ihr Kinder habt zumindest ein Recht auf den Pflichtteil falls ihr nicht bedacht worden seid,das heißt wenn ihr enterbt wurdet. Das Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.
Bsp. 360000€ Erbe,dann die Hälfte der Ehemann= 180000€
Die anderen 180000 € dividiert durch die Kinder bzw.bei Pflichtteil die Hälfte jeweils
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22Marco04denny2204
Also einige Leute können scheinbar nicht respektvoll antworten.
Dein Stiefvater muß das gesamte Vermögen was er wahrscheinlich testamentarisch geerbt hat auflisten und ihr Kinder habt zumindest ein Recht auf den Pflichtteil falls ihr nicht bedacht worden seid,das heißt wenn ihr enterbt wurdet. Das Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.
Bsp. 360000€ Erbe,dann die Hälfte der Ehemann= 180000€
Die anderen 180000 € dividiert durch die Kinder bzw.bei Pflichtteil die Hälfte jeweils
Du kannst das per Anwalt einklagen,wenn er sich weigert Auskunft zu geben
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ingSND
Das wurde jetzt schon dreimal alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Also willkommen in der Runde.
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Vandit
Das wurde nicht nur dreimal gesagt, sondern auch darauf hingewiesen, wie schwierig es ist, den Inhalt eines Schließfachs nachzuweisen. Bei allem Respekt. :-)
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