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Gast

Muss das Martinshorn Eingeschaltet sein auch wenn kein Fahrzeug vor diesen ist?

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Skorti
Wozu soll das Martinshorn denn gut sein? Um den Verkehr zu warnen, dass ein wahrscheinlich schnell fahrendes Fahrzeug mit Vorrang kommt. Das gilt auch für Fußgänger, die eventuell auf einem Zebrastreifen, an einer Fußgängerampel oder nur so die Straße überqueren wollen. Das gilt auch für Fahrzeuge, die aus einer Querstraße oder aus einer Ausfahrt kommen könnten. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, muss das Martinshorn fast überall eingeschaltet sein.
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wokk
Muss nicht, aber kann. Das Martinshorn dient auch dazu, den kreuzenden Verkehr zu warnen.
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Vandit
Das Martinshorn muss immer dann eingeschaltet sein, wenn Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Das hat überhaupt nichts mit dem Verkehrsaufkommen zu tun.
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rayer
Es wäre mir neu, dass es da ein "kann" gibt. Wenn Einsatzfahrzeuge sich bewegen, ist es meines Wissens ein muss.
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wokk
Na der Fahrer wird wohl keine große Lust haben, auf einer Landstraße rumzuheulen, wenn weit und breit kein Grund vorhanden ist, andere Teilnehmer zu warnen!
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rayer
Ok, wenn Lust zählt meinetwegen.
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Vandit
Das Martinshorn ist nur dann ein Muss, wenn andere Verkehrsteilnehmer Platz machen sollen und müssen. Sonst nicht. Als "Achtung" reicht das Blaulicht.

Nachts auf der einsamen Landstraße reicht das Blaulicht. Im Kreuzungsbereich wird dann das Martinshorn eingeschaltet.
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Deho
Allein das Blaulicht signalisiert das Wegerecht, das Martinshorn ist optional. Auch bei uns in der Stadt fahren Einsatzfahrzeuge oft nur mit Blaulicht, wenn die Straße frei ist. Sobald vor ihnen Autos sind, schalten sie das Martinshorn ein, damit diese den Weg freimachen. Das ist ja auch verständlich, denn im Fahrzeuginneren ist das Hornsignal genauso laut wie draußen, und wer tut sich das schon freiwillig an?
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rayer
Erstaunlich in einem Land, wo vermutlich das Fassungsvermögen einer Kloschüssel gesetzlich geregelt ist, redet man von Optionen, Lust und kanns. Es stand doch schon alles in der dritten Antwort. Es geht um Wege oder Sonderrechte und die Art des Einsatzes. Wenns, abers, Lust, kanns und Optionen sind da nicht vorgesehen.
Falls es jemanden interessiert --> StVO § 38
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Vandit
Aus dem Führerscheinkatalog:

Bedeutung des blauen Blinklichts

Das blaue Blinklicht wird von Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen Sonderfahrzeugen verwendet. Es signalisiert, dass das Fahrzeug im Einsatz ist und besondere Rechte in Anspruch nimmt. In Kombination mit einem Martinshorn zeigt das blaue Blinklicht an, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort Platz schaffen und gegebenenfalls anhalten müssen, um den Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu gewähren.

Wird das blaue Blinklicht ohne Martinshorn eingesetzt, bedeutet dies, dass das Fahrzeug auf eine potenzielle Gefahr hinweist, ohne Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Dies ist beispielsweise bei Fahrzeugen mit Großraum- oder Schwerlasttransporten der Fall.
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Deho
In StVO § 38 steht unter Absatz 1:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Daraus abzuleiten, dass der Einsatz des Martinhorns in Verbindung mit dem Blaulicht zwingend vorgeschrieben ist, ist schon recht sportlich.

In Absatz 2 steht:
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Jetzt müssen wir uns nur noch darüber einig werden, was eine Einsatzfahrt ist. Irgendwo herumstehen kann damit nicht gemeint sein.
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wokk
@ rayer -> Du sagtest es schon. Das ist alles gesetzlich geregelt und steht schon in der dritten Antwort. Wenn es um die Nutzung des Martinshorns geht, hat der Fahrer das Recht, das Ding vom ersten bis zum letzten Meter zu nutzen. Wird er allerdings nicht. Nur dort, wo er Sonderrechte nutzt, wo also andere Fahrzeuge gezwungen sind, dieses Fahrzeug vorbeizulassen, wird er es einsetzen.
Wenns, abers, Lust, kanns und Optionen gelten auf einsamen Landstrassen . . .
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rayer
Es fällt mir zwar schwer, aber eigentlich hat doch Vandit alles gesagt. Wenn man jetzt noch den Absatz 2 des § 38 versteht, ist auch das Rumstehen erklärt, oder bewegen sich Unfall und Einsatzstellen fröhlich durch die Lande?
Es geht also immer nur ums eilige Fahren zu Einsatzstellen, um Sonderrechte auf der Fahrt durchzusetzen, das ist wohl als Begleitfahrzeug nicht gegeben.
Also nix mit ableiten. Ohne Tatütata keine Sonderrechte.
Oder blink-blink Warnung, blink-blink plus tatütata, Platz da aus dem Weg.
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rayer
Und damit Du den Unsinn von Ableiten verbreiten kannst, hast natürlich den wichtigsten Satz aus dem Absatz 1 § 38 unterschlagen.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
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Vandit
Dann müssen wir uns wohl auch einigen, ob der Führerscheinkatalog Unsinn enthält.

Und noch eine Info, die erkennen lässt, dass Blaulicht allein KEIN Wegerecht auslöst.

Wichtige Punkte zu Sonder- und Wegerecht:

Wegerecht: Das Wegerecht (§ 38 Abs. 1 StVO) wird nur dann wirksam, wenn Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig verwendet werden. Dies räumt Einsatzfahrzeugen einen absoluten Vorrang ein.
Sonderrechte: Die Sonderrechte (§ 35 StVO) sind an hoheitliche Aufgaben gebunden und erfordern höchste Eile, können aber auch ohne Blaulicht und Martinshorn genutzt werden.
Blaulicht allein: Einzig blaues Blinklicht allein ist nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten gestattet, verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer aber nicht zum sofortigen Räumen der Fahrbahn.
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Vandit
Dann müssen wir uns wohl auch einigen, ob der Führerscheinkatalog Unsinn enthält.

Und noch eine Info, die erkennen lässt, dass Blaulicht allein KEIN Wegerecht auslöst.

Wichtige Punkte zu Sonder- und Wegerecht:

Wegerecht: Das Wegerecht (§ 38 Abs. 1 StVO) wird nur dann wirksam, wenn Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig verwendet werden. Dies räumt Einsatzfahrzeugen einen absoluten Vorrang ein.
Sonderrechte: Die Sonderrechte (§ 35 StVO) sind an hoheitliche Aufgaben gebunden und erfordern höchste Eile, können aber auch ohne Blaulicht und Martinshorn genutzt werden.
Blaulicht allein: Einzig blaues Blinklicht allein ist nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen oder bei Einsatzfahrten gestattet, verpflichtet andere Verkehrsteilnehmer aber nicht zum sofortigen Räumen der Fahrbahn.
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Vandit
" Irgendwo herumstehen kann damit nicht gemeint sein. "
Doch ist es. Zum Beispiel zur Absicherung von Gefahrenstellen.
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rayer
Mir fällt zwar jetzt kein Fall ein, wo eines der Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet sind, es zwar eilig hat und mit Blaulicht durch die Gassen düst, jedoch an jeder Ampel stehen bleibt und den kreuzenden Verkehr oder Fußgänger vorbei lässt, aber ich bezweifle auch nicht, dass es so etwas geben mag.
Es ist auch richtig, dass ich in erster Linie an einen Ernstfall gedacht habe, wo der Weg freigeräumt werden muss.
Wie gesagt, mir fällt nichts ein, was jetzt nur ein bisschen eilig wäre und Aufmerksamkeit benötigt, aber ich lasse mir gerne die Varianten erzählen.
Begleitfahrzeug wurde ja schon genannt.
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Skorti
Es gibt halt unterschiedliche Einsatzfahrten.
Zum Beispiel die Begleitung eines Fahrzeuges mit Überbreite etc. Das ist eindeutig eine Einsatzfahrt, dabei lassen die Einsatzfahrzeuge aber nur das Blaulicht leuchten. Sie fahren dann aber nicht bei Rot über die Kreuzung, halten die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten ein.
Zitat: "Bei einer Einsatzfahrt muss es sich nicht unbedingt um eine Wegerechtsfahrt handeln, ..."

Aber es gibt auch Einsatzfahrten, bei denen das Wegerecht in Anspruch genommen wird. Die Voraussetzungen dazu sind genau definiert, aber wenn da Wegerecht in Anspruch genommen wird, dann muss laut Vorschriften Blaulicht UND Martinhorn verwendet werden.
Zitat: "Die Feuerwehren sind gesetzlich verpflichtet die Sondersignale „Blaulicht und Martinshorn" zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will."
Also so, wie in Vandits erstem Post.

Wobei wir es sicher alle schon mal gesehen haben, dass Einsatzfahrzeuge nach der Kreuzung das Martinshorn wieder ausschalten. Vielleicht nicht erlaubt, aber wer noch nie zu schnell fuhr, werfe den ersten Stein.
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Deho
Trotz meiner Leseschwäche habe ich erkannt, dass zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen explizit durch Einzelaufzählung unterschieden wird. Unfallwarnung und Begleitung fallen demnach nicht unter Einsatzfahrten.
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dschinn
Mensch, anstatt ihr mal Mitleid mit dem Fragesteller habt.
Ich behaupte mal, dass Gast arg gebeutelt ist, weil da in der Nachbarschaft regelmäßig ein Einsatzfahrzeug nach Vorschrift fährt.

Die Gedankenspiele gehen bei mir so Richtung Zwist mit der freiwilligen Feuerwehr oder ein Krankentransportunternehmen.

Habt doch mal Mitleid!
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rayer
Langsam kommen wir der Sache näher. Jetzt hast zwar richtig aufgezählt, nun noch sacken lassen, keine Angst das Verständnis kommt auch bald.
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rayer
Na ja, meist hab ich Mitleid mit den Antwortenden. Du bist da ausgenommen, es wird schon richtig sein, so ein Sanka Fahrer wird auf offener Landstraße denken, mach die Tröte aus. Sollen sollte er zwar nicht, aber wie Skorti richtig bemerkte, wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein.
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Deho
Ich habe mal meinen Suchknecht nach "blaues blinklicht ohne einsatzhorn bedeutung" suchen lassen. Der Tenor ist da eindeutig, Blaulicht plus Einsatzhorn bedeutet Wegerecht, Blaulicht ohne Einsatzhorn ist als Warnzeichen ohne besondere Rechte vorgesehen, aber erlaubt. Somit ist das Martinshorn kein Muss. Das erklärt dann auch, warum das Horn manchmal erst eingeschaltet wird, wenn vor ihnen Fahrzeuge sind.
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rayer
Scheint doch noch ein wenig zu dauern, bis auch das Verständnis einkehrt. Siehe oben 3. Antwort. Mehr gibt es nicht zu sagen.
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Vandit
@Deho, die Mühe hättest Du Dir gar nicht machen müssen, da alles schon erwähnt wurde.. Es hätte gereicht, Du hättest die Beiträge gelesen und verstanden.
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Vandit
@Deho, es hätte auch einfach gereicht, Du hättest zugegeben, dass Du Dich geirrt hast und auf dem Holzweg warst. Da wäre Dir kein Zacken aus der Krone gebrochen.
Dieses Rumgeeiere ist einfach lächerlich.
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Skorti
"Das erklärt dann auch, warum das Horn manchmal erst eingeschaltet wird, wenn vor ihnen Fahrzeuge sind."
Nee, erklärt es eigentlich nicht, denn entweder macht man eine Einsatzfahrt, bei der man sein Wegerecht in Anspruch nehmen will, dann muss das Martinshorn eingeschaltet sein, oder eben nicht. Eine Einsatzfahrt mit streckenweisem Wegerecht gibt es nicht.
Aber ich bin den Fahrer dennoch dankbar, wenn sie es trotzdem streckenweise ausschalten.
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rayer
Der Suchknecht liefert nur Suchergebnissen. Verstehen und den Verstand einschalten muss man immer noch selbst.
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rayer
Lassen wir die Zeit arbeiten, vielleicht wird es noch besser. Wir sind ja mal von: "Allein das Blaulicht signalisiert das Wegerecht, das Martinshorn ist optional" gekommen.
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Deho
Die dritte Antwort bezieht sich auf Sonderrechte, sofern ist sie korrekt. Aber nach Sonderrechten war gar nicht gefragt. Die Frage ist allgemein gehalten.
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Vandit
Die Frage selbst ist m.E. gar nicht so allgemein gehalten, sondern sie impliziert durchaus, dass nach einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten gefragt ist.

Aber jetzt geht es schon wieder in Richtung Rumeiern.
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Matthew
Mal vom Buchstaben des Gesetzes abgesehen.

Ein Rettungswagen, mit einem Herz-Infarkt-Patienten schaltet das Martinshorn nur im Notfall ein, z.B. vor Kreuzungen, um den/die Patient:in möglichst wenig zu stressen und vermeidet das Martinshorn, wo immer möglich. Trotzdem ist das eine eilige Fahrt.
Wenn die Polizei zu einem laufenden Einbruch gerufen wird, wird sie, wenn sie in die Nähe des Zielorts kommt sicherlich ebenfalls möglichst ohne Martinshorn fahren.

Was immer der Buchstabe des Gesetzes dazu sagt, würde ich bei Blaulicht möglichst schnell Platz machen. Ob mit oder ohne Martinshorn.
Zur Frage: Nein das Martinshorn muss nicht eingeschaltet sein und tatsächlich ist es auch nicht immer eingeschaltet (siehe Beispiele). Trotzdem sollte man bei Blaulicht Platz machen.
Und eventuell gibt es dann noch ein paar juristische Feinheiten, die dann aber von eher nachgeordneter Bedeutung sind.
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rayer
Interessante Sichtweise. Ich hätte mit Herzinfarkt im Sanka allerdings mehr Stress, wenn die das Horn ausmachen. Mir würde das sagen, die Sache ist gelaufen, es wird wohl ein Fall für den Bestatter.
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