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Interview MP Schulze, Sachsen-Anhalt wg. Rente

Mitversicherung von in der Türkei oder den Staaten des „Westlichen Balkans“ lebenden Familienangehörigen im Krankheitsfall. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag (Aktenzeichen: WD 9 - 3000 - 013/18) Hervorzuheben ist, dass es sich bei den vorstehend geschilderten Regelungen nicht um eine Be- sonderheit der von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkom- men handelt. Sie entsprechen vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahr- zehnten üblich ist. Solche Regelungen finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelungen über soziale Sicherheit – Verordnung (EG) Nr. 883/2004) Nach Mitteilung der auf der deutschen Seite für den Bereich der Krankenversicherung zuständi- gen Verbindungsstelle, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)7, belief sich der vereinbarte Monatspauschalbetrag für die aushilfsweise Betreuung einer Familie in der Türkei für das letzte vollständig abgerechnete Leistungsjahr 2014 auf umgerechnet 41,60 Euro. Die Anzahl der für das Jahr 2014 im Verhältnis zur Türkei pauschal abgerechneten Leistungsmonate lag bei 121.016, so dass der türkischen gesetzlichen Krankenversicherung für dieses Abrechnungsjahr insgesamt umgerechnet rund 5,03 Millionen Euro von der deutschen ge- setzlichen Krankenversicherung erstattet wurden. Die Familienversicherung der in ihrer Heimat verbliebenen Angehörigen hat mit dazu beigetra- gen, dass sich ein Teil der aus den vorgenannten Ländern stammenden Arbeitnehmer dafür ent- schieden hat, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen. Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden auch diese Familienmitglieder nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht Gebrauch machen, nach Deutschland nachzuzie- hen bzw. hier zu wohnen. Dies wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich die monatli- chen Leistungsausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2016 im Durchschnitt auf monatlich 240 Euro je Versicherten beliefen. Hinzu kommen erhebliche Einspa- rungen an Verwaltungskosten durch das unbürokratische Verfahren der Monatspauschalbeträge. Copy&paste (gekürzt) So viel zum AfD Gefasel