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Darf ich kurz vor Mitternacht und kurz nach Mitternacht je 4 Stangen Zigaretten aus Polen kaufen ohne Ärger zu bekommen? Natürlich mit Kassenbon.

@rayer: woher wusstest Du das? Du hast Dich bestimmt schon vorher erkundigt . . . Aber lassen wir das. Dort wollte ich nur diese eine Frage stellen. @Skorti: Da Du diese Frage NICHT beim Zoll gestellt hast, nahm ich mich der Sache an. Folgende Antwort kam zurück. Das Adminchen hat sich geziert, diese Antwort zuzulassen. Also gebe ich sie noch einmal (leicht in der Darstellung modifiziert) ein. Sehr geehrter Herr *..*, der Warenverkehr innerhalb des Steuergebiets der EU ist grundsätzlich frei. Beschränkungen/Formalitäten gibt es nur für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. alkoholische Getränke sowie für bestimmte andere Waren wie z.B. Arzneimittel oder Feuerwerkskörper. Die EU-Richtlinie für verbrauchsteuerpflichtige Waren sieht eine Steuerbefreiung im Bestimmungsmitgliedstaat nur vor, wenn eine Privatperson die Waren für ihren Eigenbedarf erworben hat und selbst über die Grenze transportiert. Zudem gibt es Richtmengen, die beim privaten Verbringen nicht überschritten werden sollten, siehe: https: slash slash europa.eu slash youreurope slash citizens slash travel slash carry slash alcohol-tobacco-cash slash index_en.htm Da jedoch für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland keine Richtmenge festgelegt wurde, kann aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht Wein in unbegrenzter Menge durch Privatpersonen für den Eigenbedarf mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für die Beförderung von Wein bleiben davon unberührt. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Herr P*****e Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden

Darf ich kurz vor Mitternacht und kurz nach Mitternacht je 4 Stangen Zigaretten aus Polen kaufen ohne Ärger zu bekommen? Natürlich mit Kassenbon.

Die nette Antwort kam umgehend: Sehr geehrter Herr ......, der Warenverkehr innerhalb des Steuergebiets der EU ist grundsätzlich frei. Beschränkungen/Formalitäten gibt es nur für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. alkoholische Getränke sowie für bestimmte andere Waren wie z.B. Arzneimittel oder Feuerwerkskörper. Die EU-Richtlinie für verbrauchsteuerpflichtige Waren sieht eine Steuerbefreiung im Bestimmungsmitgliedstaat nur vor, wenn eine Privatperson die Waren für ihren Eigenbedarf erworben hat und selbst über die Grenze transportiert. Zudem gibt es Richtmenge, die beim privaten Verbringen nicht überschritten werden sollten, siehe: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_en.htm Da jedoch für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland keine Richtmenge festgelegt wurde, kann aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht Wein in unbegrenzter Menge durch Privatpersonen für den Eigenbedarf mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für die Beförderung von Wein bleiben davon unberührt. Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Herr P.....e Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0228 303-26020 Fax: 0228 303-97924 E-Mail: info.privat@zoll.de